Bildungsscheck NRW

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Der Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung. Dies umfasst Angebote, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln. 

Wer wird gefördert?

Den individuellen Bildungsscheck erhalten Personen, die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten und folgende Fördervoraussetzungen erfüllen.

Wohnsitz: Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin muss sich in NRW befinden.

Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) darf maximal 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagte*r Ehepartner*in) betragen.
Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) beträgt die Einkommensgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens 80.000 Euro

Anzahl: Pro Kalenderjahr können Einzelpersonen einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (maßgeblich hierfür ist das Datum, an dem der Bildungsscheck ausgegeben wurde).

 

Wieviel wird gefördert?

Mit dem Bildungsscheck erhalten Teilnehmende einen Zuschuss von 50 % der Weiterbildungskosten, aber max. 500 Euro pro Bildungsscheck. Die andere Hälfte tragen sie selbst.

 

Wie erhalte ich einen Bildungsscheck?

Der Bildungsscheck wird nach einer kostenlosen Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben. Der Bildungsscheck muss zwingend mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung ausgestellt werden.
Eine wohnortnahe Beratungsstelle finden Sie über die Beratungsstellensuche.

 

Wie löse ich einen Bildungsscheck an der HSBI ein?
Bei Interesse oder Fragen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: wissenschaftliche-weiterbildung@hsbi.de